1. Vertragsabschluss
Die Ferienhausvermittlung Balaton-Tipp, Mühlgasse 1, 37293
Herleshausen vermittelt im Auftrag der Eigentümer/Vermieter Ferienwohnungen
,Ferienhäuser, Appartements und jeglicher Art von Ferienunterkünften. Sie ist
berechtigt Verträge abzuschließen und
Vorauszahlungen auf die Miete entgegenzunehmen.
Ein verbindlicher Abschluss eines Vermittlungsvertrages kommt dann zustande,
wenn die Ferienhausvermittlung Balaton-Tipp Ihre Buchung annimmt und Ihnen hierüber
eine Reservierungs- und Buchungsbestätigung / Voucher zukommen lässt.
2. Leistungen/Preise
Der Mietvertrag umfasst das von Ihnen gewählte Ferienobjekt . Die Angaben zum
Objekt beruhen auf Informationen des Eigentümers, der für die Richtigkeit der Angaben haftet.
Die Ferienhausvermittlung
Balaton-Tipp ist bemüht , alle Angaben der Eigentümer regelmäßig zu
überprüfen und auf neuestem Stand zu halten.
Der Mietpreis ist der Endpreis inklusive Nebenkosten. Darin sind enthalten: Strom, Wasser,
Gas und
Endreinigungskosten, außer Kurtaxe. Die Kurtaxe muss vor Ort beim Vermieter/Verwalter
erfragt und entrichtet werden (nur für Erwachsene ab 18 - 70 Jahre, beträgt pro Person, pro Tag
ca. 1
Euro). In der Regel wird eine
Kaution von 100,-- Euro vor Ort bei Schlüsselübergabe erhoben. Bei
Schlüsselabgabe wird die Kaution wieder erstattet. Die Ferienobjekte dürfen
von nicht mehr Personen bewohnt werden, als im Vertrag angegeben wurde.
Haustiere sind nur bei extra gekennzeichneten Objekten erlaubt und dann
meistens mit einer kleinen Preiserhöhung.
Einzelheiten sind der Preisliste des entsprechenden Ferienobjektes zu
entnehmen.
Die Vermietung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Eigentümers. Die Ferienhausvermittlung Balaton-Tipp ist
für die ordnungsgemäße Durchführung der Vermittlung zuständig.
3. Zahlung
Die Mietvorauszahlung beträgt bis ca. 20% des Mietpreises und
ist nach Erhalt der Reservierungsbestätigung fällig und muss innerhalb
von 7 Tagen nach Datum der Reservierungsbestätigung bei der
Ferienhausvermittlung Balaton-Tipp eingehen.
Restmiete und die Kurtaxe ist vor Ort, nach der Schlüsselübergabe dem
Vermieter/Verwalter ,bar in Euro zu zahlen.
4. Buchungsbestätigung
Nach Eingang der Mietvorauszahlung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung
mit allen weiteren Informationen und einer Anfahrtsskizze des Ferienortes. Die
Buchungsbestätigung/Voucher ist dem Vermieter/Verwalter vorzulegen und berechtigt zum Bezug des
gebuchten Ferienobjektes.
5. Rücktritt/Umbuchung/Ersatzmieter
Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, eine Umbuchung
vornehmen oder einen Ersatzmieter stellen.
Rücktritt/Umbuchung oder Ersatzmieter ist von dem Tage an
wirksam, an dem sie schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) bei der
Ferienhausvermittlung Balaton-Tipp eingeht. Für einen Rücktritt bis zum 45. Tag vor
Mietbeginn werden 30 % des Mietpreises fällig ,bis zum 44. Tag bis 15.
Tag vor Mietbeginn werden 50 % des Mietpreises fällig,14 Tage vor Mietbeginn
werden 80 % des Mietpreises fällig. Erfolgt keine Stornierung und werden die
Leistungen nicht in Anspruch genommen, sind 90 % des Mietpreises zu zahlen.
6. Haftung/Kaution
Der Mieter haftet für eine ordentliche Behandlung der gemieteten Unterkunft
und für eventuell von ihm oder Mitreisenden oder Gästen verursachten Schäden.
Entstandene Schäden sind dem Vermieter/Verwalter unverzüglich mitzuteilen
und in bar zu
regulieren. Übersteigt die Schadenshöhe die gezahlte Kaution, ist der übersteigende Betrag in bar nachzuzahlen.
7. An- und Abreise
Bezug des Ferienobjektes ist Samstags ab 14 Uhr möglich. Die Abreise ist bis 10.00 Uhr
des Abreisetages vorzunehmen.
8. Reklamationen
Stellt der Mieter, Mängel ,bei Bezug der Unterkunft fest, so ist er verpflichtet,
diese unverzüglich dem Vermieter und
unserem ungarischen Vertreter zu
melden. Über die Mängel ist ein
Protokoll zu erstellen, das vom Vermieter, unserem ungarischen Vertreter
und dem Mieter bestätigt ist. Beabsichtigt der Mieter
die Unterkunft zu verlassen oder verweigert er bei
Ankunft den Bezug der Wohnung, so ist er verpflichtet, die
Ferienhausvermittlung Balaton-Tipp und unsere ungarische Vertretung
darüber zu informieren. Wir beurteilen die Beschwerdegründe und
erteilen dem Mieter entsprechende Lösungen.
9. Auflösung des Mietvertrages
Kann das vermittelte Ferienobjekt wegen nicht vorhergesehener Ereignisse beim
Vermieter (Todesfall
,Naturkatastrophen, hohe Gewalt ..) nicht bezogen werden, wird ein
gleichwertiges Objekt angeboten oder die
geleistete Mietvorauszahlung erstattet und die Buchung storniert.
10. Gerichtsstand
Gerichtstand bei Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Eschwege/Werra-Meißner
Kreis