Hier einige hilfreiche Informationen,

Tipps und Adressen für Ihren Urlaub am Balaton.

Kleine Probleme gibt es überall, auch im Urlaub. Das Auto ist kaputt, 

die Kinder haben Sonnenbrand, die Mutti hat Kopfschmerzen, . An dieser Stelle 

für kleine Sorgen und Probleme einige Tipps, die Ihnen weiterhelfen können:

bullet Gesundheitliche Probleme
bullet Probleme mit dem Auto
bullet Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
bullet Ungarisches Fremdenverkehrsamt
bullet Ungarisches Tourismusamt
bulletBalaton
bullet Einreisebestimmungen
bullet Erforderliche Dokumente
bullet Öffentliche Straßen
bullet Tempolimits
bullet Straßenverkehrsordnung
bullet Bußgelder
bullet Kraftstoff
bullet Telefonieren
bullet Notrufnummern, Hilfsdienste
bullet Beschwerden, Reklamationen
bullet Geldwechsel, Banken
bullet Einfuhr
bullet Ausfuhr
bullet Haustiere

Gesundheitliche Probleme:

Schnelle Hilfe bietet Ihnen der in Balatonfenyves ansässige Bezirksarzt,

Dr. Veress Zsolt, Praxis Adresse: Balatonfenyves,  Bocskai Tér 1 

Im gleichen Haus befindet sich auch eine Apotheke. Arzt und Apothekenangestellte 

sprechen deutsch . Ein Hinweisschild für ärztliche Betreuung (rotes Kreuz)

befindet sich an der Hauptstrasse.

        Telefon-Nummer Arztpraxis - 0036 85 460 236

 Diese Telefon-Nummer wählen Sie, wenn Sie Ihr Handy dabei haben.

0036 steht für Auslandsvorwahl Ungarn, 85 ist die Vorwahl

für die Orte Balatonfenyves, Fonyod.

Sollten Sie aus einer Telefonzelle

 in diesen beiden Orten anrufen wählen Sie einfach 460 236.

Probleme mit dem Auto: 

In diesem Fall die beste Adresse:

 Autowerkstatt Stefan in Balatonfenyves, Kossuth ut Nr.105

Hier werden Sie gut beraten und die Meister legen noch selbst Hand an. Die Werkstatt  ist 

technisch hochmodern eingerichtet .

 

 

Wichtige Adressen:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Uri utca 64-66
H 1014 Budapest I
Tel: (06 1) 4 88 35 00
Fax: (06 1) 4 88 35 05
E-Mail
info@deutschebotschaft-budapest.hu

Ungarisches Fremdenverkehrsamt
Karl-Liebknecht-Straße 34
10178 Berlin
Tel:(030) 2 43 14 60
Fax:(030) 24 31 46 13.

Ungarisches Tourismusamt
Dom-Pedro-Str. 17
80637 München
Tel:(089) 12 11 52 30
Fax:(089) 12 11 52 51 oder 129 63 32

Balaton
Die Schönheit der Region fasziniert Gäste und Anwohner gleichermaßen. Die vielen Möglichkeiten für Aktivurlaub, Erholung und Abenteuer machen das Gebiet touristisch besonders interessant.
Der Balaton (Plattensee) wird auch oft als „Ungarisches Meer” bezeichnet, er ist der größte Binnensee in Mitteleuropa. Er ist 77 km lang und 4 bis 14 km breit. An seinen Ufern gedeiht eine üppige Vegetation. Ungarn hat ein mildes Klima und die Region Balaton unterliegt einem mediterranen Einfluss.


Einreisebestimmungen
Reisepass oder Personalausweis. Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis (immer mit Lichtbild) oder Eintrag im Pass eines Elternteils. Die Dokumente müssen mindestens noch 6 Monate gültig sein.
Bei Aufenthalt von mehr als 30 Tagen ist polizeiliche Anmeldung erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ist ein Visum erforderlich.

Straßenverkehr:
Erforderliche Dokumente
Zur Einreise benötigen Autofahrer die Dokumente, die auch in ihren Heimatländern gefordert werden: Ausweis, Führerschein, Fahrzeugpapiere, gültige Haftpflichtversicherung und das Landeskennzeichen.

Fahrzeuge müssen bei Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung aus dem Land ausgeführt werden.

Versicherung: Haftpflichtversicherung ist in Ungarn verbindlich. Das polizeiliche Kennzeichen und das Landeskennzeichen sind als Versicherungsnachweis der aus den folgenden Ländern kommenden Kraftfahrzeuge anerkannt: A, B, C, SK, DK, GR, SF, F, NL, IRL, IS, YU, SLO, HR, L, GB, D, I, P, E, CH, S.

Eine grüne Versicherungskarte wird von Fahrzeughaltern verlangt, die aus solchen Ländern kommen, welche in der obigen Liste nicht aufgeführt sind. Ohne grüne Versicherungskarte ist bei der Einreise an der Grenze der Abschluss einer Versicherung erforderlich.

Öffentliche Straßen
Ungarns Straßennetz umfasst mehr als 30000 km Straßen. Alle Ortschaften können über befestigte Straßen erreicht werden.
Autobahnen sind mit M gekennzeichnet und internationale Strecken mit E.

Von den 8 Hauptstrecken beginnen 7 in Budapest (sie sind im Uhrzeigersinn mit einstelligen Ziffern nummeriert), und die Hauptstraße Nr. 8 beginnt in Székesfehérvár. Zweitrangige Straßen haben eine zwei- oder mehrstellige Nummer.

Autobahnen:
M1: Budapest - Hegyeshalom (Autobahngebühr / Maut)
M15: Hegyeshalom - Rajka (nur bis zur Hälfte für den Verkehr freigegeben - weitere Strecke im Bau)
M3: Budapest - Kál (zwecks Verbindung mit der Slowakei im Bau, Maut)
M5: Budapest - Kiskunfélegyháza (Maut) - wird weitergebaut bis nach Szeged und bis zur Grenze im Süden
M7: Budapest - Balatonaliga (das erste Erholungszentrum am Balaton)

Budapester Ring (M0):
Wird zur Zeit als Umgehungsstrecke um Budapest herum gebaut; neue Abschnitte werden freigegeben, sobald sie fertiggestellt sind. Gegenwärtig verbindet diese Umgehungsautobahn die Autobahnen M1, M5 und M7 und die Hauptstraßen 6, 5, 51 und 7.

Am 1. Januar 2000 wurden für die Autobahnen M1 und M3 Autobahnvignetten eingeführt.
Sie kosten 23000 Ft für ein Jahr, 2500 Ft für einen Monat, 1400 Ft für 9 Tage.
An den Auf- und Abfahrten dieser Autobahnen werden auch die Autobahnvignetten verkauft und kontrolliert. Sie können auch in den größerenn Städten, in der Nähe der Autobahnen, an Tankstellen und Raststätten, in den 50 Büros des ungarischen Autoklubs und in 35 Postämtern gekauft werden. Die Verkaufsstellen sind mit blau-schwarzer Schrift gekennzeichnet.
 


Weitere Informationen:
Tempolimits für verschiedene Fahrzeugkategorien in km/h.:

Höchstgeschwindigkeit in km/h:

 

Pkw/Wohnmobil
bis 2,5

Wohnmobil und
Gespanne über 2,5 t

Motorrad

Innerorts

50

50

50

Außerorts

90

70

90

Kraftfahrstraßen

110

70

110

Autobahnen

130

80

130

Straßenverkehrsordnung
Die ungarische Straßenverkehrsordnung richtet sich nach den Genfer und Wiener Konventionen, das heißt, größtenteils werden die gleichen Zeichen und Markierungen wie in den anderen europäischen Ländern verwendet.

Bitte beachten Sie: Niemand darf auch nur mit der geringsten Spur Alkohol im Blut ein Kraftfahrzeug fahren! Die gesetzliche Promillegrenze beträgt 0,0 Prozent Blutalkohol.

Autofahrer müssen auch tagsüber außerhalb bebauter Gebiete die Scheinwerfer einschalten, d. h. mit Licht fahren.
Das Anlegen des Sicherheitsgurts ist jederzeit für alle Insassen, sowohl auf den Vorder- als auch auf den Rücksitzen Pflicht.
Kinder unter 12 Jahren müssen auf den Rücksitzen Platz nehmen, d. h. sie dürfen nicht vorn sitzen.
Säuglinge und Kleinkinder sollten auf dem Rücksitz in einem speziellen Kindersitz befördert werden.
Hupen ist in bebauten Gebieten nur bei unmittelbarer Unfallgefahr erlaubt.
Das Tragen eines Sturzhelms ist für Fahrer von Motorrädern, Rollern und Mopeds verbindlich.
Seien Sie besonders umsichtig, wenn Sie aufs Land fahren: es gibt viele Pferdewagen, Lastwagen und Fahrräder, manchmal ohne Licht.
Bahnübergänge sind 150 m im Voraus markiert; seien Sie vorsichtig, selbst wenn das weiße Blinklicht anzeigt, dass der Bahnübergang frei ist. Es ist am besten, das Tempo stark zu reduzieren.
Ein kurzes Aufblenden mit den Scheinwerfern (Lichthupe) bedeutet oft, dass der Fahrer Vorfahrt gewährt.
Das Überholen ist in Kurven, vor Kreuzungen, auf Bahnübergängen sowie auf bzw. unmittelbar vor Fußgängerüberwegen verboten.
In den Autos dürfen nur eingebaute Mobiltelefone verwendet werden. In Ihrem eigenen Interesse benutzen Sie das Telefon nur in Ausnahmefällen, da die Verwendung des Telefons die Aufmerksamkeit des Fahrers beeinträchtigt. Fahrern von Zwei- und Dreiradfahrzeugen ist die Benutzung eines Mobiltelefons unter allen Umständen untersagt.

In Anlehnung an die internationale Praxis besteht zunehmend, besonders in Erholungs- und Wohngebieten, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Fahren Sie langsam, wenn Sie solche Verkehrsschilder sehen, da hier mit vielen Kindern und Fußgängern zu rechnen ist.


Bußgelder
Die Polizei kann vor Ort Geldstrafen auferlegen. Geldstrafen müssen in Forint mit Scheck bezahlt werden. Jeder, der trinkt und fährt, kann mit einer noch härteren Strafe rechnen. In Übereinstimmung mit dem internationalen Recht haben bei polizeilichen oder gerichtlichen Verfahren alle Personen das Recht, Erklärungen in ihrer Muttersprache abzugeben; ausländische Staatsangehörige können auch die Hilfe ihres Konsulats und die Anwesenheit eines Rechtsanwalts fordern.

Kraftstoff
Treibstoff darf generell nur im Tank des Fahrzeugs eingeführt, ausgeführt oder transportiert werden.

In Ungarn sind bleifreies Benzin mit 91, 95 und 98 Oktan, Dieselkraftstoff und Gemisch für Zweitaktmotoren erhältlich. Es gibt ein ausgedehntes Tankstellennetz an den Hauptstrecken. Neben der ungarischen MOL Rt sind die meisten der größeren internationalen Mineralölkonzerne (z. B. ARAL, ESSO, SHELL, OMV, Q8 usw.) vertreten.

Außer Benzin und Dieselkraftstoff ist in Ungarn auch Flüssiggas (LPG) erhältlich.

Telefonieren:
IM FESTNETZ
Nach Ungarn: 00 36 + Ortsvorwahl ohne die Null + Teilnehmernummer
Für Ferngespräche innerhalb Ungarns ist die 06 zu wählen und erst nach dem Freizeichen die Ortsvorwahl + Teilnehmernummer
Nach Deutschland: 00 Wählton abwarten 49 + Ortsvorwahl ohne die Null + Teilnehmernummer.
IM MOBILNETZ
Das telefonieren mit D- und E-Netzgeräten (Dual-Band-Handy) ist möglich.

Notrufnummern, Hilfsdienste            

Notrufzentrale: 112
Schnelle medizinische Hilfe: 104                       
Feuerwehr: 105
Polizei: 107
Diese Anrufe sind gebührenfrei.

Notruf des Autoclubs Ungarn: 188

Beschwerden, Reklamationen:

Falls Sie mit Gaststätten, Geschäften oder Taxiunternehmen Probleme haben sollten, können Sie sich gerne an die entsprechenden Ämter wenden:
- KERMI Minöségellenörzö és Szolgáltato Kft. (Qualitätskontrolldienst)
1088 Budapest, Jozsef körut 6. Tel: 210-9570, Telefax: 314-3820

- Fogyasztovédelmi Föfelügyelöség (Hauptüberwachung des Verbraucherschutzes)
1088 Budapest, Jozsef körut 6. Tel: 459-4999, Telefax: 210-0741 (Kundeninformationsdienst und Reklamationsbüro, Tel: 303-9075)

- Budapesti Kereskedelmi és Iparkamara Közigazgatási Irodája (Verwaltungsbüro der Budapester Handels- und Gewerbebehörde) (Taxi)
1516 Budapest, Krisztina körut 99. Tel: 214-1826 Telefax: 214-1825
Fövárosi Önkormányzat Ügyfélszolgálati Irodája (Kundendienstbüro der hauptstädtischen Selbstverwaltung) (Taxi)
1052 Budapest, Károly körut 28. Tel: 327-1208

- Bürgermeisteramt


Notruf, Nothilfe:

Auf den Autobahnen M1, M5 und M7 befinden sich alle 2 Kilometer Notruftelefone. Hilfe kann Tag und Nacht angefordert werden.

"Gelbe Engel"

Der ungarische Autoklub unterhält einen technischen Dienst auf einer Strecke von 6000 Straßenkilometern. Aufgrund der Farbe ihrer Fahrzeuge sind diese Helfer als "gelbe Engel" bekannt. Manche sind im mobilen Einsatz auf den Straßen unterwegs, andere arbeiten in Reparaturwerkstätten und Tankstellen. Wenn Ihr Wagen eine Panne hat, wird jeder vorbeikommende Autofahrer gern für Sie die "gelben Engel" anrufen. Die Rufnummer lautet in allen Regionen des Landes: 188. Für Klubmitglieder und Mitglieder der Partnerklubs mit Rettungsbrief ist die Notfallhilfe gratis, in anderen Fällen wird eine geringe Gebühr berechnet. Nichtmitglieder sind nach ihrem Klubbeitritt an Ort und Stelle berechtigt, diese Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Wenn der Wagen nicht vor Ort repariert werden kann, wird das Abschleppen arrangiert. Dieser Dienst wird dem Mitglied in Rechnung gestellt.
Der ungarische Autoklub hat auch ein internationales Hilfsdienstzentrum für ausländische Autofahrer (1024 Budapest II, Rómer Flóris u. 4/a) eingerichtet. Angebotene Dienstleistungen: Notfallhilfe, Abschleppdienst, Rettungsbriefe, technische und rechtliche Beratung.

Durchgehend erreichbarer internationaler Hilfsdienst: Telefon: (36)-1-345-1755

Für ADAC- und ÖAMTC-Mitglieder: montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr, Tel: (36)-1-345-1717, von Mitte Juni bis Mitte September auch an Samstagen und Sonntagen.

Für ANWB-Mitglieder: montags bis freitags von 9.00 Uhr 17.00 Uhr, Tel: (36)-1-345-1711, 1. Juli - 31. August auch an Samstagen und Sonntagen.

Geldwechsel, Banken

Geld
Schon mehr als fünf Jahrzehnte ist der Forint (Ft bzw. HUF) die Währungseinheit in Ungarn. Seit 01.01.1996 ist er in den meisten Ländern der Welt ein frei konvertierbares Zahlungsmittel.

Forintmünzen: 1, 2, 5, 10, 20, 50, 100

Geldscheine: 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10000, 20000 Ft.


Geldwechsel
In Ungarn beschäftigen sich 28 Banken (800 Filialen), 84 Sparkassen (260 Filialen) und 599 Privatunternehmen (2230 Wechselstuben) mit dem Geldwechsel.

Banken
In Ungarn sind die Banken montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr und einige Filialen sogar am Sonnabend geöffnet, aber sonntags sind alle Geldinstitute geschlossen. Außerhalb der Öffnungszeiten der Banken stehen die Wechsel- und Geldautomaten Tag und Nacht zur Verfügung.

Die meisten bekannten Kreditkarten wie AMEXCO, Diners Club, EnRoute, Eurocard/Mastercard, JCB, VISA werden als Zahlungsmittel von Hotels und Geschäften akzeptiert. Am Eingang der Geschäfte, Restaurants etc. findet man meist das Logo der akzeptierten Kreditkarte. Mit Kreditkarten kann man natürlich an Bankautomaten Bargeld abheben (ATM). Die meisten Banken besitzen ein eigenes Geldautomatennetz.

In Ungarn kann man mit Kreditkarte auch Bargeld im Postamt abheben, dafür stehen mehr als 3200 Poststellen zur Verfügung.

Reiseschecks
Die größeren Wechselstellen und Banken akzeptieren die in einer bestimmten Währung ausgestellten Reiseschecks.

Einfuhr
GEBRAUCHSGÜTER:
Der Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden. Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden. Geschenke bis zum Wert von 19.000 HUF (ungarischer Marktwert) können bei der ersten Einreise im Kalenderjahr zollfrei eingeführt werden. 
LEBENS- UND GENUSSMITTEL:
Zollfrei zum Verbrauch: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak; 1 l Wein und 0,25 l Spirituosen; 250 ml Eau de Toilette, 100 ml Parfüm, Lebensmittel für 3 Tage, aber keine Milchprodukte oder Frischfleisch.

Ausfuhr
Zollfrei dürfen Waren bis zu einem Wert von 100.000 Forint ausgeführt werden.
Erkundigen Sie sich schon bei der Einreise nach weiteren Ausfuhrbestimmungen.

Haustiere
- im Internationalen Impfpass (erhältlich beim Tierarzt) müssen eingetragen sein:
- Tollwutimpfung (mind. 30 Tage alt), für Hunde zusätzlich Staupe.
Außerdem muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max. 8 Tage alt) vorhanden sein
Besonderheiten:
- Für Hunde sind Maulkorb und Leine mitzuführen. Die Einfuhr von sogenannten Kampfhunden (Pittbull-Terrier) ist verboten.

Alle Angaben ohne Gewähr  www.balaton-tipp.de

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